Standesamt Kohren-Sahlis - Sachsen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Kohren-Sahlis tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Kohren-Sahlis

Bevor Sie in Kohren-Sahlis heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Kohren-Sahlis anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Kohren-Sahlis

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Kohren-Sahlis dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Kohren-Sahlis, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Kohren-Sahlis haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Kohren-Sahlis eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Kohren-Sahlis heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Kohren-Sahlis und ermächtigt das Standesamt in Kohren-Sahlis, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Kohren-Sahlis besuchen: www.kohren-sahlis.de

Bundesland:

Sachsen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Kohren-Sahlis
Markt 68
04655 Kohren-Sahlis

Webseite:

www.kohren-sahlis.de

Email:

info@kohren-sahlis.de

Telefon:

03 43 44 / 81013

Fax:

03 43 44/ 8 10- 22

Öffnungszeiten:

Mo 9.00-12.00 & 13.00-16.00 Uhr, Di 9.00-12.00 & 13.00-18.00 Uhr, Do 9.00-12.00 & 13.00-16.00 Uhr, Fr 9.00-11.00 Uhr


Geburten in Kohren-Sahlis

Jede Geburt eines Kindes in Kohren-Sahlis muss beim Standesamt Kohren-Sahlis angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Kohren-Sahlis geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Kohren-Sahlis anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Kohren-Sahlis

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Kohren-Sahlis beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Kohren-Sahlis:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag