Standesamt Limbach-Oberfrohna - Sachsen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Limbach-Oberfrohna tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Limbach-Oberfrohna

Bevor Sie in Limbach-Oberfrohna heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Limbach-Oberfrohna anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Limbach-Oberfrohna

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Limbach-Oberfrohna dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Limbach-Oberfrohna, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Limbach-Oberfrohna haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Limbach-Oberfrohna eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Limbach-Oberfrohna heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Limbach-Oberfrohna und ermächtigt das Standesamt in Limbach-Oberfrohna, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Limbach-Oberfrohna besuchen: www.limbach-oberfrohna.de

Bundesland:

Sachsen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Limbach-Oberfrohna
Rathausplatz 1
09212 Limbach-Oberfrohna

Webseite:

www.limbach-oberfrohna.de

Email:

c.rossmann@limbach-oberfrohna.de

Telefon:

03722) 78-137

Fax:

03722) 78-303

Öffnungszeiten:

Mo, Fr 10:00 - 12:00, Di 9:00 - 12:00 & 13:30 - 18:00, Do 9:00 - 12:00 & 13:30 - 15:30


Geburten in Limbach-Oberfrohna

Jede Geburt eines Kindes in Limbach-Oberfrohna muss beim Standesamt Limbach-Oberfrohna angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Limbach-Oberfrohna geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Limbach-Oberfrohna anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Limbach-Oberfrohna

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Limbach-Oberfrohna beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Limbach-Oberfrohna:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag