Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Waiblingen - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Waiblingen tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Waiblingen

Bevor Sie in Waiblingen heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Waiblingen anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Waiblingen

Die Anmeldung der Eheschließung beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Waiblingen dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Waiblingen, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Waiblingen haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Waiblingen eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Waiblingen heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Waiblingen und ermächtigt das Standesamt in Waiblingen, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Waiblingen besuchen: www.

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Waiblingen
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

07151 501-1715

Fax:

Öffnungszeiten:

Dienstag, Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr


Geburten in Waiblingen

Jede Geburt eines Kindes in Waiblingen muss beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Waiblingen angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Waiblingen geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Waiblingen anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Waiblingen

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Waiblingen beurkundet wurde, erhalten Sie beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Waiblingen:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag