Standesamt Ahrensbök - Schleswig-Holstein

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Ahrensbök tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Ahrensbök

Bevor Sie in Ahrensbök heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ahrensbök anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Ahrensbök

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Ahrensbök dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Ahrensbök, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Ahrensbök haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Ahrensbök eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Ahrensbök heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Ahrensbök und ermächtigt das Standesamt in Ahrensbök, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Ahrensbök besuchen: www.ahrensboek.de

Bundesland:

Schleswig-Holstein - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Ahrensbök
Poststraße 1
23623 Ahrensbök

Webseite:

www.ahrensboek.de

Email:

angela.wiese@ahrensboek.de

Telefon:

04525 / 495-138

Fax:

04525/ 495-100

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr


Geburten in Ahrensbök

Jede Geburt eines Kindes in Ahrensbök muss beim Standesamt Ahrensbök angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Ahrensbök geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Ahrensbök anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Ahrensbök

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Ahrensbök beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Ahrensbök:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag