Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Heidenheim an der Brenz - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Heidenheim an der Brenz tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Heidenheim an der Brenz

Bevor Sie in Heidenheim an der Brenz heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Heidenheim an der Brenz anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Heidenheim an der Brenz

Die Anmeldung der Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Heidenheim an der Brenz dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Heidenheim an der Brenz, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Heidenheim an der Brenz haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Heidenheim an der Brenz eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Heidenheim an der Brenz heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Heidenheim an der Brenz und ermächtigt das Standesamt in Heidenheim an der Brenz, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Heidenheim an der Brenz besuchen: www.

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Heidenheim an der Brenz
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

0 73 21 / 3 21-24 01

Fax:

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr - 11:30 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr


Geburten in Heidenheim an der Brenz

Jede Geburt eines Kindes in Heidenheim an der Brenz muss beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Heidenheim an der Brenz angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Heidenheim an der Brenz geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Heidenheim an der Brenz anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Heidenheim an der Brenz

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Heidenheim an der Brenz beurkundet wurde, erhalten Sie beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Heidenheim an der Brenz:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag