Ordnungsamt, Abt. Ordnung und Zuwanderung des Landkreises in Künzelsau - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Ordnungsamt, Abt. Ordnung und Zuwanderung des Landkreises in Künzelsau tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Ingelfingen

Bevor Sie in Ingelfingen heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Ordnung und Zuwanderung des Landkreises in Künzelsau anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Ingelfingen

Die Anmeldung der Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Ordnung und Zuwanderung des Landkreises in Künzelsau dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Ordnungsamt, Abt. Ordnung und Zuwanderung des Landkreises in Künzelsau, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Ingelfingen haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Ingelfingen eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Ingelfingen heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Ordnungsamt, Abt. Ordnung und Zuwanderung des Landkreises in Künzelsau und ermächtigt das Standesamt in Ingelfingen, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Ordnungsamt, Abt. Ordnung und Zuwanderung des Landkreises in Künzelsau besuchen: www.

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Ordnungsamt, Abt. Ordnung und Zuwanderung des Landkreises in Künzelsau
Allee 17
74653 Künzelsau

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

07940 18-309

Fax:

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr


Geburten in Ingelfingen

Jede Geburt eines Kindes in Ingelfingen muss beim Ordnungsamt, Abt. Ordnung und Zuwanderung des Landkreises in Künzelsau angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Ingelfingen geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Ordnungsamt, Abt. Ordnung und Zuwanderung des Landkreises in Künzelsau anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Ordnungsamt, Abt. Ordnung und Zuwanderung des Landkreises in Künzelsau

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Ingelfingen beurkundet wurde, erhalten Sie beim Ordnungsamt, Abt. Ordnung und Zuwanderung des Landkreises in Künzelsau:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag