Standesamt Gößnitz - Thüringen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Gößnitz tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Gößnitz

Bevor Sie in Gößnitz heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Gößnitz anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Gößnitz

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Gößnitz dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Gößnitz, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Gößnitz haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Gößnitz eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Gößnitz heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Gößnitz und ermächtigt das Standesamt in Gößnitz, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Gößnitz besuchen: www.

Bundesland:

Thüringen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Gößnitz
Freiheitsplatz 1
04639 Gößnitz

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

03 44 93 / 70 10 1

Fax:

03 44 93 / 21 47 3

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Gößnitz

Jede Geburt eines Kindes in Gößnitz muss beim Standesamt Gößnitz angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Gößnitz geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Gößnitz anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Gößnitz

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Gößnitz beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Gößnitz:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag