Gemeindeverwaltung Nobitz Abt. Standesamt - Thüringen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Gemeindeverwaltung Nobitz Abt. Standesamt tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Nobitz

Bevor Sie in Nobitz heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Gemeindeverwaltung Nobitz Abt. Standesamt anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Nobitz

Die Anmeldung der Eheschließung beim Gemeindeverwaltung Nobitz Abt. Standesamt dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Gemeindeverwaltung Nobitz Abt. Standesamt, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Nobitz haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Nobitz eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Nobitz heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Gemeindeverwaltung Nobitz Abt. Standesamt und ermächtigt das Standesamt in Nobitz, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Gemeindeverwaltung Nobitz Abt. Standesamt besuchen: www.gemeinde-nobitz.de

Bundesland:

Thüringen - Deutschland

Anschrift:

Gemeindeverwaltung Nobitz Abt. Standesamt
Bachstraße 1
04603 Nobitz

Webseite:

www.gemeinde-nobitz.de

Email:

sekretariat@gemeinde-nobitz.de

Telefon:

03447/31080

Fax:

03447/310829

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Nobitz

Jede Geburt eines Kindes in Nobitz muss beim Gemeindeverwaltung Nobitz Abt. Standesamt angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Nobitz geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Gemeindeverwaltung Nobitz Abt. Standesamt anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Gemeindeverwaltung Nobitz Abt. Standesamt

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Nobitz beurkundet wurde, erhalten Sie beim Gemeindeverwaltung Nobitz Abt. Standesamt:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag