Landratsamt Kyffhäuserkreis - Standesamtsaufsicht - in Sondershausen - Thüringen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Landratsamt Kyffhäuserkreis - Standesamtsaufsicht - in Sondershausen tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Hachelbich

Bevor Sie in Hachelbich heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Landratsamt Kyffhäuserkreis - Standesamtsaufsicht - in Sondershausen anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Hachelbich

Die Anmeldung der Eheschließung beim Landratsamt Kyffhäuserkreis - Standesamtsaufsicht - in Sondershausen dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Landratsamt Kyffhäuserkreis - Standesamtsaufsicht - in Sondershausen, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Hachelbich haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Hachelbich eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Hachelbich heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Landratsamt Kyffhäuserkreis - Standesamtsaufsicht - in Sondershausen und ermächtigt das Standesamt in Hachelbich, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Landratsamt Kyffhäuserkreis - Standesamtsaufsicht - in Sondershausen besuchen: www.kyffhaeuser.de

Bundesland:

Thüringen - Deutschland

Anschrift:

Landratsamt Kyffhäuserkreis - Standesamtsaufsicht - in Sondershausen
Am Schlosspark 2
99706 Sondershausen

Webseite:

www.kyffhaeuser.de

Email:

abh@kyffhaeuser.de

Telefon:

03632 / 741-513

Fax:

03632 / 741-752

Öffnungszeiten:

Di 9.00-12.00 Uhr u. 13.00-18.00 Uhr, Do 9.00-12.00 u. 13.00-16.00 Uhr


Geburten in Hachelbich

Jede Geburt eines Kindes in Hachelbich muss beim Landratsamt Kyffhäuserkreis - Standesamtsaufsicht - in Sondershausen angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Hachelbich geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Landratsamt Kyffhäuserkreis - Standesamtsaufsicht - in Sondershausen anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Landratsamt Kyffhäuserkreis - Standesamtsaufsicht - in Sondershausen

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Hachelbich beurkundet wurde, erhalten Sie beim Landratsamt Kyffhäuserkreis - Standesamtsaufsicht - in Sondershausen:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag