Standesamt Lichte - Thüringen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Lichte tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Lichte

Bevor Sie in Lichte heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Lichte anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Lichte

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Lichte dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Lichte, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Lichte haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Lichte eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Lichte heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Lichte und ermächtigt das Standesamt in Lichte, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Lichte besuchen: www.lichtetal.de

Bundesland:

Thüringen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Lichte
Saalfelder Str. 4
98739 Lichte

Webseite:

www.lichtetal.de

Email:

info@lichtetal.de

Telefon:

036701/29140

Fax:

036701/29113

Öffnungszeiten:

Di 9.00-11.30 & 13.00-15.30 Uhr, Do 9.00-11.30 & 13.00-18.00 Uhr, Fr 9.00-11.30 Uhr


Geburten in Lichte

Jede Geburt eines Kindes in Lichte muss beim Standesamt Lichte angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Lichte geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Lichte anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Lichte

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Lichte beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Lichte:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag