Standesamt Kirchdorf an der Amper - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Kirchdorf an der Amper tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Kirchdorf an der Amper

Bevor Sie in Kirchdorf an der Amper heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Kirchdorf an der Amper anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Kirchdorf an der Amper

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Kirchdorf an der Amper dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Kirchdorf an der Amper, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Kirchdorf an der Amper haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Kirchdorf an der Amper eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Kirchdorf an der Amper heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Kirchdorf an der Amper und ermächtigt das Standesamt in Kirchdorf an der Amper, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Kirchdorf an der Amper besuchen: www.kirchdorf-amper.bayern.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Kirchdorf an der Amper
Rathausplatz 1
85414 Kirchdorf an der Amper

Webseite:

www.kirchdorf-amper.bayern.de

Email:

poststelle@kirchdorf-amper.bayern.de

Telefon:

0 81 66/67 69-45

Fax:

0 81 66/67 69-33

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 7.30-12.00 & Do 14.00-18.00 Uhr


Geburten in Kirchdorf an der Amper

Jede Geburt eines Kindes in Kirchdorf an der Amper muss beim Standesamt Kirchdorf an der Amper angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Kirchdorf an der Amper geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Kirchdorf an der Amper anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Kirchdorf an der Amper

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Kirchdorf an der Amper beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Kirchdorf an der Amper:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag