Standesamt Garching an der Alz - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Garching an der Alz tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Garching an der Alz

Bevor Sie in Garching an der Alz heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Garching an der Alz anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Garching an der Alz

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Garching an der Alz dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Garching an der Alz, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Garching an der Alz haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Garching an der Alz eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Garching an der Alz heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Garching an der Alz und ermächtigt das Standesamt in Garching an der Alz, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Garching an der Alz besuchen: www.garching-alz.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Garching an der Alz
Rathausplatz 1
84518 Garching an der Alz

Webseite:

www.garching-alz.de

Email:

info@garching-alz.de

Telefon:

0 86 34 / 621-0

Fax:

0 86 34 / 621-19

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Garching an der Alz

Jede Geburt eines Kindes in Garching an der Alz muss beim Standesamt Garching an der Alz angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Garching an der Alz geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Garching an der Alz anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Garching an der Alz

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Garching an der Alz beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Garching an der Alz:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag