Standesamt Neufahrn in Niederbayern - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Neufahrn in Niederbayern tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Neufahrn in Niederbayern

Bevor Sie in Neufahrn in Niederbayern heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Neufahrn in Niederbayern anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Neufahrn in Niederbayern

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Neufahrn in Niederbayern dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Neufahrn in Niederbayern, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Neufahrn in Niederbayern haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Neufahrn in Niederbayern eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Neufahrn in Niederbayern heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Neufahrn in Niederbayern und ermächtigt das Standesamt in Neufahrn in Niederbayern, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Neufahrn in Niederbayern besuchen: www.gemeinde-neufahrn.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Neufahrn in Niederbayern
Hauptstr. 40
84088 Neufahrn in Niederbayern

Webseite:

www.gemeinde-neufahrn.de

Email:

poststelle@gemeinde-neufahrn.de

Telefon:

0 87 73 / 9606-19

Fax:

0 87 73 / 96 06 - 10

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Neufahrn in Niederbayern

Jede Geburt eines Kindes in Neufahrn in Niederbayern muss beim Standesamt Neufahrn in Niederbayern angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Neufahrn in Niederbayern geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Neufahrn in Niederbayern anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Neufahrn in Niederbayern

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Neufahrn in Niederbayern beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Neufahrn in Niederbayern:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag