Standesamt Nußdorf am Inn - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Nußdorf am Inn tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Nußdorf

Bevor Sie in Nußdorf heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Nußdorf am Inn anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Nußdorf

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Nußdorf am Inn dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Nußdorf am Inn, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Nußdorf haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Nußdorf eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Nußdorf heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Nußdorf am Inn und ermächtigt das Standesamt in Nußdorf, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Nußdorf am Inn besuchen: www.nussdorf.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Nußdorf am Inn
Brannenburger Str.10
83131 Nußdorf am Inn

Webseite:

www.nussdorf.de

Email:

standesamt@nussdorf.de

Telefon:

08034 9079-12

Fax:

08034 9079-18

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr


Geburten in Nußdorf

Jede Geburt eines Kindes in Nußdorf muss beim Standesamt Nußdorf am Inn angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Nußdorf geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Nußdorf am Inn anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Nußdorf am Inn

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Nußdorf beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Nußdorf am Inn:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag