Standesamt Haag in Oberbayern - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Haag in Oberbayern tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Haag in Oberbayern

Bevor Sie in Haag in Oberbayern heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Haag in Oberbayern anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Haag in Oberbayern

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Haag in Oberbayern dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Haag in Oberbayern, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Haag in Oberbayern haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Haag in Oberbayern eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Haag in Oberbayern heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Haag in Oberbayern und ermächtigt das Standesamt in Haag in Oberbayern, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Haag in Oberbayern besuchen: www.markt-haag.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Haag in Oberbayern
Marktplatz 7
83527 Haag in Oberbayern

Webseite:

www.markt-haag.de

Email:

info@markt-haag.de

Telefon:

08072 / 9199-35

Fax:

08072 / 9199-66

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo-Mi 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr


Geburten in Haag in Oberbayern

Jede Geburt eines Kindes in Haag in Oberbayern muss beim Standesamt Haag in Oberbayern angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Haag in Oberbayern geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Haag in Oberbayern anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Haag in Oberbayern

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Haag in Oberbayern beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Haag in Oberbayern:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag