Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Erding - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Erding tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Erding

Bevor Sie in Erding heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Erding anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Erding

Die Anmeldung der Eheschließung beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Erding dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Erding, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Erding haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Erding eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Erding heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Erding und ermächtigt das Standesamt in Erding, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Erding besuchen: www.lra-ed.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Erding
Alois-Schießl-Platz 2
85435 Erding

Webseite:

www.lra-ed.de

Email:

auslaenderamt@lra-ed.de

Telefon:

08122 / 58-1211

Fax:

08122 / 58-1272

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 7.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr Individuelle Terminvereinbarung möglich.


Geburten in Erding

Jede Geburt eines Kindes in Erding muss beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Erding angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Erding geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Erding anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Erding

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Erding beurkundet wurde, erhalten Sie beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Erding:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag