Standesamt Graben - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Graben tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Graben

Bevor Sie in Graben heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Graben anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Graben

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Graben dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Graben, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Graben haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Graben eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Graben heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Graben und ermächtigt das Standesamt in Graben, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Graben besuchen: www.graben.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Graben
Rathausplatz 1
86836 Graben

Webseite:

www.graben.de

Email:

rathaus@graben.de

Telefon:

08232 9621-0

Fax:

08232 9621-38

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Di 15:00 - 18:00 Uhr, Do 14:00 - 17:00 Uhr


Geburten in Graben

Jede Geburt eines Kindes in Graben muss beim Standesamt Graben angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Graben geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Graben anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Graben

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Graben beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Graben:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag