Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises - Standesamt Aichach - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises - Standesamt Aichach tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Aichach

Bevor Sie in Aichach heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises - Standesamt Aichach anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Aichach

Die Anmeldung der Eheschließung beim Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises - Standesamt Aichach dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises - Standesamt Aichach, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Aichach haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Aichach eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Aichach heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises - Standesamt Aichach und ermächtigt das Standesamt in Aichach, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises - Standesamt Aichach besuchen: www.

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises - Standesamt Aichach
Münchener Str. 9
86551 Aichach

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

08251/92-106

Fax:

08251/92-382

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Aichach

Jede Geburt eines Kindes in Aichach muss beim Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises - Standesamt Aichach angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Aichach geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises - Standesamt Aichach anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises - Standesamt Aichach

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Aichach beurkundet wurde, erhalten Sie beim Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises - Standesamt Aichach:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag