Standesamt Leinfelden-Echterdingen - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Leinfelden-Echterdingen tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Leinfelden-Echterdingen

Bevor Sie in Leinfelden-Echterdingen heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Leinfelden-Echterdingen anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Leinfelden-Echterdingen

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Leinfelden-Echterdingen dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Leinfelden-Echterdingen, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Leinfelden-Echterdingen haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Leinfelden-Echterdingen eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Leinfelden-Echterdingen heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Leinfelden-Echterdingen und ermächtigt das Standesamt in Leinfelden-Echterdingen, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Leinfelden-Echterdingen besuchen: www.

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Leinfelden-Echterdingen
Marktplatz 1
70771 Leinfelden-Echterdingen

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

0711 1600-0

Fax:

0711 1600-697

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Leinfelden-Echterdingen

Jede Geburt eines Kindes in Leinfelden-Echterdingen muss beim Standesamt Leinfelden-Echterdingen angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Leinfelden-Echterdingen geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Leinfelden-Echterdingen anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Leinfelden-Echterdingen

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Leinfelden-Echterdingen beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Leinfelden-Echterdingen:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag